Trotz Haftstrafe: AfD-Mann darf in Singener Gemeinderat nachrücken
Elf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung: Dieses Urteil erhielt ein Mann, der als AfD-Mitglied in den Singener Gemeinderat nachrücken soll. Das Landgericht Konstanz hatte das Urteil in einem Berufungsverfahren gegen das AfD-Mitglied gesprochen. Verurteilt wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung.
Unter anderem ging es in dem Prozess um das Würgen eines Mannes und die Bedrohung mit einer täuschend echt aussehenden Pistole. Darüber hinaus habe der Angeklagte die Taten abgestritten und keine Reue gezeigt.
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